Spezialnahrungen für die Behandlung einer Kuhmilchallergie
Nach der Diagnose erfolgt die Behandlung der Kuhmilchallergie, indem Kuhmilcheiweiße vollständig aus der Nahrung des Säuglings entfernt werden. Eine Kuhmilchallergie kann auch bei ausschließlich gestillten Säuglingen auftreten. Wenn bei einem gestillten Säugling eine Kuhmilchallergie diagnostiziert wird, muss die Mutter jegliche Kuhmilchquellen aus ihrer Ernährung entfernen. Dies bedarf in der Regel eine qualifizierte Ernährungsberatung.
Mütter sollten zum Weiterstillen ermutigt werden, doch wenn dies nicht möglich ist, stehen Spezialnahrungen für Säuglinge und Kleinkinder mit einer Kuhmilchallergie zur Ernährungstherapie zur Verfügung. Diese Säuglingsnahrungen enthalten ausreichend Nährstoffe, um auch ein gesundes Wachstum und eine gesunde Entwicklung des Kindes zu fördern. Es gibt zwei verschiedene Arten von Säuglingsnahrung für die Behandlung einer Kuhmilchallergie:
Extensiv hydrolysierte Säuglingsnahrung (extensively hydrolyzed formula),* auch als “eHF” bezeichnet, bei denen die Kuhmilcheiweiße extensiv in kleine Peptide hydrolysiert wurden. Dadurch ist sie deutlich weniger allergen als Vollmilch-Säuglingsnahrung und wird von den meisten Säuglingen und Kleinkindern mit Kuhmilch- oder Sojaallergien gut vertragen.
Aminosäurebasierte Säuglingsnahrung (amino acid-based formula) (AAF) enthält als Eiweißquelle ausschließlich freie Aminosäuren, die non-allergen sind. Sie wird empfohlen, wenn ein Säugling eine extensiv hydrolysierte Säuglingsnahrung nicht verträgt; oder sie wird für das Firstline-Management empfohlen, wenn der Säugling schwere oder lebensbedrohliche Symptome (Anaphylaxie oder Sofortreaktionen) aufweist.22
*Hinweis: Partiell hydrolysierte Säuglingsnahrung (partially hydrolyzed formulas, pHF) wird manchmal auch als hypoallergen bezeichnet; pHF ist jedoch nicht für das Ernährungsmanagement bei diagnostizierter Kuhmilchallergie geeignet.
Auswahl der richtigen Spezialnahrung
Mütter sollten zum Weiterstillen ermutigt werden. Für den Fall, dass dies nicht möglich ist, hat Nestlé Health Science einen Entscheidungsbaum entwickelt, um medizinisches Fachpersonal bei der diätetischen Behandlung von Nahrungsmittelallergien und -unverträglichkeiten zu unterstützen. Dieser Entscheidungsbaum hilft Ihnen dabei, die möglichen Optionen für Ihre Patienten auf Grundlage ihrer Symptome abzuwiegen und die richtige Spezialnahrung zum richtigen Zeitpunkt auszuwählen.
Erstattungsfähigkeit von Spezialnahrungen bei Säuglingen und Kleinkindern
bei Kuhmilchallergie (KMA)
Bei einer Kuhmilch- oder anderen Nahrungsmittelallergien ist eine Eliminationsdiät das Mittel der Wahl. Dann sind Spezialnahrungen nötig, die zugleich die besonderen Ernährungsbedürfnisse des Säuglings/Kleinkinds erfüllen.
Diese Spezialnahrungen sind gemäß gültiger Arzneimittelrichtlinie (Kap. I §§ 18-23 – www.gba.de/informationen/richtlinien/3/) zu Lasten der gesetzlichen Krankenkassen verordnungsfähig. Voraussetzung hierfür ist, dass eine Modifizierung der normalen Ernährung oder sonstige ärztliche, pflegerische oder ernährungstherapeutische Maßnahmen zur Verbesserung der Ernährungssituation nicht ausreichen.
Verordnungsfähig sind gemäß Arzneimittelrichtlinie neben Elementardiäten, die als einzige
Nahrungsquelle geeignet sind, auch Elementardiäten mit hochhydrolysierten Proteinen oder Aminosäuremischungen für Säuglinge und Kleinkinder mit Kuhmilchallergie oder mit multiplen Nahrungsmittelallergien. Althéra, Alfaré und Alfamino der Nestlé Health Science sind also bei einer diagnostizierten Kuhmilchallergie erstattungsfähig.
Wenn diese Spezialprodukte zur Ernährungstherapie von Nahrungsmittelallergien Ihr Arzneimittel-Budget stark belasten, können Sie prüfen, ob diese Diagnose als besonderer Verordnungsbedarf (vormals Praxisbesonderheit) anerkannt werden kann. Klären Sie dazu die spezifischen Anforderungen mit Ihrer zuständigen Kassenärztlichen Vereinigung.