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Was ist eigentlich Trinknahrung?
Bei einer medizinisch verordneten bzw. vom Therapeuten empfohlenen Trinknahrung handelt es sich um eine ganz spezielle Lebensmittelkategorie, die eigenen gesetzlichen Regelungen unterliegt. Die exakte Bezeichnung für diese Kategorie lautet „Lebensmittel für besondere medizinische Zwecke (bilanzierte Diät)“. Diese spezielle Lebensmittelkategorie zeichnet sich dadurch aus, dass die enthaltenen Nährstoffe für das Diätmanagement bei der gewählten Erkrankung, Beschwerde oder Störung notwendig sind. Darüber hinaus müssen die verwendeten Zutaten besondere Qualitäts-Anforderungen erfüllen, die über die Anforderungen normaler Lebensmittel hinausgehen. Somit unterscheiden sich medizinische Trinknahrungen, wie Sie sie in unserem Produktkatalog unter der Marke „Resource®“ finden, von anderen trinkbaren Milcherzeugnissen, die im Supermarkt angeboten werden.
Warum gibt es verschiedene Trinknahrungen?
Abgestimmt auf die jeweilige Indikation ist es sinnvoll, eine Auswahl an Trinknahrungen mit unterschiedlichem Nährstoff-Schwerpunkt zu haben. Bei konsumierenden Erkrankungen wie Krebs oder Herzinsuffizienz ist nicht nur ausreichende Energie wichtig, sondern auch Protein in erhöhter Menge und spezieller Zusammensetzung. Damit man nicht nach kurzer Zeit die Lust an Trinknahrungen verliert, ist außerdem eine geschmackliche Vielfalt notwendig. Wählen Sie unter verschiedenen Geschmacksvariationen wie Schokolade, Vanille oder fruchtig-frisch, auch neutrale und cremige Variationen sind erhältlich. Wichtig ist auch, dass die Trinknahrung in der Regel gekühlt am besten schmeckt. Bei empfindlichem Magen sollten Sie sie allerdings nicht kühlschrankkalt trinken, sondern lieber etwas wärmer und auch nichtsondern in kleinen Schlucken. Was viele nicht wissen, ist, dass Sie die medizinischen Trinknahrungen nicht unbedingt „pur“ verwenden müssen, sondern auch in der Küche als Zutat für Ihre Lieblings-Rezepte verwenden können. Tipps und Rezeptvorschläge zum Anreichern von Speisen mit medizinischer Trinknahrung finden Sie in unserer Rezept-Sektion. Unser Küchenmeister Jörg Mempel hat spezielle Rezepte entwickelt, die Sie nachkochen oder als Anregung für selbst kreierte Gerichte verwenden können. Durch die Verwendung von Trinknahrung können Sie zwei Fliegen mit einer Klappe schlagen: Sie können Ihre gewohnten Gerichte kochen, sie aber gleichzeitig mit den für Sie notwendigen Nährstoffen anreichern und somit Ihrem Stoffwechsel wertvolle Unterstützung geben.
Welche Vorteile hat eine medizinische Verordnung?
Die Kostenübernahme für medizinische Trinknahrung durch die gesetzliche Krankenkasse ist möglich, obwohl diese grundsätzlich als Lebensmittel gilt. der Arzneimittelrichtlinie1 wurden spezielle Ausnahmen festgelegt, die eine Erstattung in medizinisch begründeten Fällen ermöglichen. Versicherte haben dann Anspruch auf die speziellen Produkte, wenn eine diätetische Intervention mit bilanzierten Diäten medizinisch notwendig, zweckmäßig und wirtschaftlich ist. In diesen Fällen ist eine medizinische Verordnung wichtig. Entscheidend ist, dass der/die Patient:in an einer fehlenden oder eingeschränkten Fähigkeit zur ausreichenden normalen Ernährung leidet und eine Veränderung der normalen Ernährung oder sonstige ärztliche, pflegerische oder ernährungstherapeutische Maßnahmen zur Verbesserung der Ernährungssituation nicht ausreichen und deshalb eine gezielte Trinknahrung notwendig ist. Bei der Erstattungsfähigkeit sollte jedoch berücksichtigt werden, dass nur Standardprodukte, die zur vollständigen Ernährung geeignet sind (Fachbegriff = „vollständig bilanziert“), erstattet werden. Spezialprodukte mit spezieller krankheitsspezifischer Nährstoffzusammensetzung sind nur in spezifischen (Ausnahme-) Fällen erstattungsfähig, Produkte, die mit Mehrkosten verbunden sind, werden nicht erstattet. In puncto Zuzahlung gelten die gleichen Regeln wie für Arzneimittel. Patient:innen zahlen 10 Prozent des Abgabepreises, jedoch mindestens fünf und maximal zehn Euro.
Wie sieht es mit der Erstattungsfähigkeit bei der privaten Krankenkasse aus?
Die Erstattung bei einer PKV hängt davon ab, welche Leistungen im Versicherungsvertrag vereinbart wurden. Patient:innen, die bei einer privaten Krankenkasse versichert sind, sollten in ihren individuellen Verträgen prüfen, ob die spezielle Produktkategorie „enterale Ernährung“ oder „Lebensmittel für besondere medizinische Zwecke (bilanzierte Diät)“ eingeschlossen ist. Angepasst an die Situation der gesetzlich Versicherten, ist diese spezielle Produktkategorie in den meisten Verträgen eingeschlossen.
Kann ich die Trinknahrung auch ohne Rezept bekommen?
Eine Trinknahrung kann vom Arzt verordnet werden, aber auch ohne Rezept in der (online) Apotheke besorgt werden. Wenn die Trinknahrung medizinisch verordnet wird und Sie die Kosten von Ihrer gesetzlichen Krankenkasse erstattet haben möchten, ist es wichtig, dass der/die Arzt/in folgende Aspekte beachtet:
- Nur Trinknahrung, die zur ausschließlichen Ernährung geeignet ist, kann erstattet werden. Produkte wie sind „Resource® ULTRA fruit“ laut Arzneimittelrichtlinie derzeit nur bei bestimmten Indikationen wie Malassimilation und Fettverwertungsstörungen verordnungsfähig.
- Bei gegebener Indikation können auch Spezialprodukte verordnet und erstattet werden, wie beispielsweise nährstoffangepasste Produkte für Niereninsuffiziente, Trinknahrung mit hydrolysierten Eiweißen oder niedermolekulare oder speziell mit mittelkettigen Triglyzeriden (MCT-Fette) angereicherte Produkte bei Patient:innen mit dokumentierten Fettverwertungsstörungen oder Malassimilationssyndromen (z. B. Kurzdarmsyndrom, AIDS, assoziierten Diarrhöen, Mukoviszidose). Auch spezielle Aminosäuremischungen für Patient:innen mit Kuhmilchallergie sind verordnungs- und erstattungsfähig.
- Der Arzt muss in seinen Akten dokumentieren, dass eine Modifizierung der normalen Ernährung oder sonstige ärztliche, pflegerische oder ernährungstherapeutische Maßnahmen zur Verbesserung der Ernährungssituation nicht ausreichen und deshalb eine gezielte Trinknahrung notwendig ist.
Kann jeder Arzt medizinische Trinknahrung verordnen?
Die Arzneimittelrichtlinie legt fest, dass der behandelnde Arzt/Ärztin die Gegebenheiten zur Verordnung zu überprüfen hat und entsprechende Dokumentationspflichten bestehen. Somit ist der Arzt:in, die Sie wegen Ihrer Erkrankung aufsuchen, auch der für die Verordnung zuständige Arzt. In der Regel wird es Ihr Hausarzt oder Internist sein.
Literatur:
- Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses über die Verordnung von Arzneimitteln in der vertragsärztlichen Versorgung (Arzneimittel-Richtlinie/AM-RL) in der Fassung vom 18. Dezember 2008/22. Januar 2009, veröffentlicht im Bundesanzeiger Nr. 49a (Beilage) vom 31. März 2009 in Kraft getreten am 1. April 2009, zuletzt geändert am 21. September 2023, veröffentlicht im Bundesanzeiger (BAnz AT 18.12.2023 B1) in Kraft getreten am 19. Dezember 2023